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стрировано 15.12.2000 г.

Новости
09.02.2024
Поездка с открытием визы Шенген. 
05.02.2024
Поездка в Гданьск с возможностью открытия Шенген визы.
29.01.2024
Имеются свободные места на поездку в Венгрию на термальный курорт Хайдусобосло!
10.01.2024
Возможно открытие польской визы Шенген для граждан республики Беларусь из Гродненской области при поездке 06.04-11.04.2024 г.!!! 
10.01.2024

Открыта предварительная запись на поездку в Венгрию с открытием визы!

Merkblatt für Touristen, die nach Grodno ohne Visum ankommen

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Was Sie wissen müssen, um das visumfreie Gebiet “Brest-Grodno”  
der Republik Belarus zu betereten
:

1. Wenn Sie die Grenze der Republik Belarus überqueren, müssen Sie unabhӓngig von der Art der Űberquerung Folgendes durchlaufen:

  • Grenzkontrolle;
  • Zollkontrolle.

2. Auslӓndische Staatsbürger und Staatenlose  (weiter als Auslӓnder bezeichnet) kӧnnen die Staatsgrenze der Republik Belarus  mit einem der folgenden Dokumente überschreiten:

  • ein gültiges Dokument für die Reisen ins Ausland (Reisepaß)  mit einem Visum für Lӓnder, mit denen die Republik Belarus eine Visumregime hat;
  • ein Dokument für die Rückkehr in den Staat der Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes (im Falle des Verlustes des Reisepaßes auf dem Territorium der Republik Belarus);
  • ein Dokument für die Reisen ins Ausland  (Reisepaß) und ein Dokument, dass dem auslӓndischen Staatsbürger das Recht auf einen Einzel-oder Gruppenbesuch im visumfreien Gebiet “Brest-Grodno” einrӓumt.

3. Die Grenzübergangsstellen für den Besuch des visumfreien Bereiches “Brest-Grodno”:

  • Autokontrollstellen:
    • Bruzgi/Kuznica Bialostocka (Polen)
    • Priwalka/Rajgardas (Litauen)
    • Berestowitza/Bobrowniki (Polen)
    • Benjakoni/Schaltschininkaj (Litauen)
    • Brest/Terespol  (Polen)
    • Domatschewo/Slowatitschi (Polen)
    • Pestschatka/Polowtsy (Polen)
  • vereinfachte Kontrollstellen:
    • Lesnaja/Rudawka (Polen) –saisonbedingt, Fußgӓngerpass,  Wasserpass
    • Privalka/Schwjandubre  (Litauen) –saisonbedingt,Wasserpass
    • Pererow/Belowezha (Polen)-ganzjӓhrig, Fußgӓngerpass
  • Eisenbahnkontrollstellen:
    • Brest/Terespol (Polen)
    • Grodno/Kuznica Bialostocka (Polen)
  • Flughafenkontrollstellen:
    • Flughafen “Brest”
    • Flughafen “Grodno”

4. Das visumfreie Gebiet “Brest-Grodno” umfasst für einzelne Touristen:

  • Region Grodno:
    • die Stadt Grodno
    • Grodnoer Bezirk
    • Bezirk Berestowitza
    • Bezirk Wolkowysk
    • Bezirk Swislotsch
    • Bezirk Stschutschin
    • Bezirk Lida
    • Bezirk Woronowo
  • Region Brest:
    • die Stadt Brest
    • Brester Bezirk
    • Bezirk Zhabinka
    • Bezirk Pruzhany
    • Bezirk Kamieniez

5. Das visumfreie Gebiet “Brest-Grodno” umfasst für den Besuch  der organisierter Gruppen von Touristen, wenn sie der Route einer Touristenreise folgen:

  • das gesamte Gebiet der Region Grodno
  • das gesamte Gebiet der Region Brest.

6. Der Aufenthalt auf dem Gebiet der visumfreien Einreise “Brest-Grodno” ist bis zu 15 Tage mӧglich, jedoch nicht lӓnger als die im Dokument angegebene Frist, die den Bürgern das Recht einrӓumt, das visumfreie Gebiet zu besuchen. Dieses Dokument  wird von Reisebüros ausgestellt.

7. Beim Űberqueren der Staatsgrenze der Republik Belarus ist ein Auslӓnder verpflichtet:

  • ein gültiges Dokument   für die Reisen ins Ausland (Paß) und ein Dokument vorlegen, dass einem auslӓndischen Staatsbürger das Recht auf einen Einzel-oder Gruppenbesuch im visumfreien Gebiet “Brest-Grodno” einrӓumt;
  • einen obligatorischen Krankenversicherungsvertrag  einreichen;
  • eine Zolldeklaration ausfüllen und dem Zollbeamten vorlegen, wenn Sie folgendes einführen:
    • Fahrzeug:
    • Waren im Wert von mehr als 500 Euro oder mit einem Gewicht von mehr als   25 kg bei weniger hӓufigen Reisen als einmal alle 3 Monate;
    • Bargeld und (oder) Reiseschecks in Hӧhe von mehr als 10 000 USD;
    • alkoholische Produkte ( mehr als 3 Liter, wenn Sie seltener als einmal alle 7 Tage reisen, mehr als 1 Liter, wenn Sie ӧfter als einmal alle 7 Tage reisen) oder Tabakerzeugnisse ( mehr als 200 Stück, wenn Sie seltener als einmal alle 7 Tage reisen, mehr als 40 Stück, wenn Sie ӧfter als einmal alle 7 Tage reisen);
    • Geldinstrumente: Wechsel, Schecks (Bankschecks), Wertpapiere  in dokumentarischer Form;
    • Waffen und Munition, Gaskanister, Elektroschoker;
    • Drogen, Betӓubungsmittel, potente Substazen und ihre Vorlӓufer;
    • Kulturwerte, Drucke;
    • Tiere;
    • Ware, die hӓufiger als einmal alle 3 Kalendertage eingeführt werden.

8. Der Fahrer des Fahrzeuges muss über eine im Gebiet der Republik Belarus gültige Originalversicherungsbescheinigung verfügen und die Haftpflichtversicherung in einem Mitgliedstaat des Systems “Grüne Karte” bestӓtigen. Für die Teilnahme eines ausserhalb seiner Grenzen zugelassenen Fahrzeug am Strasseverkehr in der Republik Belarus ohne einen auf dem Territorium der Republik Belarus gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag  der Fahrzeugbesitzer , ist im Artikel 18.20 Teil 4 des Verwaltungsgesetzbuchs der Republik Belarus eine Verwaltungshaftung  in Hӧhe von 20 Basiswerten vorgesehen ( ab dem 01.01.2020 . betrӓgt der Basiswert 27,00 BYN).

9. Die  Auslӓnder müssen bei der Einreise in die Republik Belarus  über die Mittel von mindestens 2 in der Republik Belarus festgelegten Basiswerten für jeden Aufenthaltstag verfügen ( für den 01.01.2019 ist es ca. 23 Euro).

10. Bleibt ein auslӓndischer Staatsbürger oder Staatenloser  lӓnger als 5 Tage  in der Republik Belarus,  mit der Außnahme von Sonntagen, Staatsfeiertagen und Feiertagen, muss er sich bei der Behӧrde am Ort des tatsӓchlichen Aufenthalts registrieren lassen.  Für die Bürger Litauens, Lettlands, Estlands ist für die Aufenthalte von bis zu 30 Tagen keine Registrierung erforderlich. Sie kӧnnen sich anmelden bei:

  • Ministerium für Außenangelegenheiten;
  • Behӧrde für Innenangelegenheiten;
  • Hotel;
  • Behӧrde von Sanatorien und Kurorten;
  • Agroӧkotourismussubjekten;

Bei den Verstӧßen der Bürger gegen diese Anforderungen gilt die vorgeschriebene  Verwaltungshaftung nach Teil 1  Artikel 23.55 des Verwaltungsgesetzbuchs der Republik Belarus (Verwarnung oder Verhӓngung einer Geldbuße in Hӧhe von bis zu 50 Basiswerte oder  Deportation).

11. An der Kontrollstellen ist es den Bürgern untersagt:

  • Fotos zu machen und zu filmen;
  • Gesprӓche über Mobilkommunikation zu führen;
  • das Geld in den Dokumenten, die zur Kontrolle eingereicht werden zu lassen;
  • die Maßnahmen zu ergreifen, um die Mitarbeiter der staatlichen Kontrollstellen dazu zu bewegen, gegen das etablierte Verfahren zur Durchführung  von Grenzkontrollen und anderen Arten von Kontrollen zu verstoßen, einschließlich des Angebots  und (oder) der Űbertragung  materieller Werte, des Angebots und (oder) der Bereitstellung von Vorteilen des Eigentumscharakters.

12. Auf dem Gebiet zwischen der Staatsgrenze der Republik Belarus und dem entsprechenden Kontrollpunkt ist Folgendes verboten:

  • Autos zu parken;
  • Ein-und Aussteigen der Passagiere;
  • Be-und Entladevorgӓnge;
  • zu fotografieren und zu filmen;
  • Der Aufenthalt der Personen , die nicht mit dem Űberschreiten der Staatsgrenze der Republik Belarus verbunden sind.

Für die Verstӧße der Bürger gegen diese Anforderungen ist die Verwaltungshaftung  entsprechend dem Artikel 23.31 des Verwaltungsgesetzbuchs der Republik Belarus vorgesehen (Warnung mit oder ohne Deportation oder eine Geldstrafe  von bis zu 50 Basiswerte).

13. In der Republik Belarus gilt das Mautsystem  BelToll

Die  Fahrten auf den mautpflichtigen Autobahnen, die das Teil des Systems BelToll sind, müssen die Fahrer bezahlen, die die Autos mit der auslӓndischer Zulassung fahren.

Die Fahrer von den Fahrzeugen mit einem technisch  zulӓssigen Gesamtgewicht von hӧchstens 3,5 Tonnen, die in den Lӓndern der Zollunion zugelassen sind, sind von der Maut befreit.

14. Der Aufenthalt von Auslӓndern  in der Republik Belarus wird durch folgende Dokumente geregelt:

  •  das Dekret des Prӓsidenten der Republik Belarus vom 07. August 2019 “Űber die Einführung eines visumfreien Verfahrens für die Ein-und Ausreise auslӓndischer Staatsbürger”.
  • die Bestimmung: “ Űber das Verfahren für die Bürger, die das visumfreie Gebiet “Brest-Grodno” besuchen, sowie über die Gebiete der Regionen Brest und Grodno, die kein Teil von diesem Gebiet sind”.
  • das Gesetz der Republik Belarus № 105-3 vom 04. Januar 2010 “ Űber den rechtlichen Status der auslӓndischen Staatsbürger und Staatenloser in der Republik Belarus”.
  • Der Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus №73 vom 20. Januar 2006 “Űber die Genehmigung der Aufenthaltsregeln auslӓndischer Staatsbürger und Staatenloser in der Republik Belarus”.

15. Wӓhrend des Besuches von den auslӓndischen Bürger des visumfreien Gebiets “Brest-Grodno”, ist es verboten, es zu verlassen.

16. Der Verstoß eines auslӓndischen Bürgers  gegen die Regeln für den Besuch der visumfreien Gebiete, d.h. das Verlassen des Parks, lӓngere Aufenthalt als die Gültigkeit der Genehmigung,  entsprechend dem Artikel 23.55 Teil 1  von Kodex der Republik Belarus über die Verwaltungsverstӧße,  führt zu einer Verwarnung oder Geldstrafe von bis zu 50 Basiswerten oder zur Deportation. Ab 01.01.2019 bis zu 1275 BYN (ca. 565 euro). In einigen Fӓllen ist es mӧglich, diese Bürger in die Liste der Bürger aufzunehmen, denen die Einreise in die Republik Belarus für bis zu 10 Jahre untersagt ist.

Achtung! Die Dokumente werden zum Zweck “des Tourismus” ausgestellt. Bei der Verletzung des Reisezwecks kann eine Geldstrafe oder ein Einreiseverbot in die Republik Belarus verhӓngt werden. Die entgültige Entscheidung  über die Einreise in die Republik Belarus treffen die Grenzschutzbeamten.

17. Wenn Sie gezwungen sind, lӓnger als 15 Tage im visumfreien Gebiet zu bleiben, müssen Sie sich an die Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration wenden, um ein Ausreisevisum zu beantragen. Die Mitarbeiter des Migrationdienstes erstellen,  je nach der Ursache des Verstoßes, ein Protokol über den Verwaltungsverstoß und verhӓngen, je nach der Ursache des Verstoßes, eine Strafe (von einer Warnung bis zu 50 Basiswerte). Nach der Űberprüfung des Protokolls ist es erforderlich, eine Geldstrafe und ein Ausreisevisum  über die Bank zu zahlen (2 Basiswerte, ca. 23 euro ab den 01.10.2019). Nach dem Erhalten der Quittungen stellen die Mitarbeiter des Migrationsdienstes ein Ausreisevisum aus, um die Republik Belarus zu verlassen.

Refernz:

  • die Adressen der Migrationsabteilungen in Grodno:
    • Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration der Leninsky-Bezirksverwaltung der Stadt Grodno: 230005, Grodno, Dubko Str. ,5. Telefon:+375-152-796882, 796888. E-mail von Grodnoer Exekutivkomitee: ugimgrodno@tut.by
    • Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration der Oktjabrsky-Bezirksverwaltung der Stadt Grodno: 230026 Grodno, Gaya Str.4, Telefon:+375-152-797828,797677
    • Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration der Grodnoer-Bezirk: 230003 Grodno, Ozerskoje Chausse, 26 A, Telefon: + 375-152-797785, 797780.

Die Adressen der Abteilungen für Bürgerschaft und Migration aller Bezirke der Regionen Brest und Grodno befinden sich auf ihren offiziellen Webseiten.

  •    die offizielle Webseite der Verwaltung für Staatsbürgerschaft und Migration von Grodnoer Exekutivkomitee
  • die offizielle Webseite der Verwaltung für Staatsbürgerschaft und Migration von Brester Exekutivkomitee.   

Die Arbeitszeit:

  •  Dienstag: von 08.00 bis 13.00, von 14.00 bis 17.00
  • Mittwoch: von 11.00 bis 15.00, von 16.00 bis 20.00
  • Donnerstag: von 8.00 bis 13.00
  • Freitag: von 8.00 bis 13.00, von 14.00 bis 17.00
  • Sonnabend: von 8.00 bis 13.00

18. Weitere Details zum Einreiseverfahren finden Sie auf der Seite “Visafreie Einreise. Fragen und Antworte”.