Visafreie Anreise nach Grodno. Fragen und Antworten
Frage: Was versteht man unter dem Erlaubniss zum Betreten des visumfreien Bereiches”Brest-Grodno” in der Republik Belarus?
Antwort: Es gibt das “Besuchserlaubisschein”, das das Recht auf die Besuche des visumfreien Bereichs “Brest-Grodno”gewährt. Dieses Dokument garantiert den Touristen visafreie Einfahrt und Erhalten von bestimmten früher bestellten touristischen Dienstleistungen. Demzufolge werden durch den Reiseveranstalter touristische Dienstleistungen gebucht und das Dokument für die Einreise ausgestellt.
Im Falle der Ankunft nach Belarus durch den Flughafen "Minsk",müssen Sie sich nicht an ein Reisebüro wenden. Es ist genügend, die Hin- und Zurückflugkarten zu erwerben und es gibt keine Beschränkung in Bezug auf die Reise durch die Republik Belarus im Laufe von 30 Tagen.
Frage: Wer stellt dieses Dokument aus?
Antwort: Reiseunternehmen, die die Konformitätsbescheinigung für die zu erbringenden Leistungen besitzen.
Frage: Sind diese Genehmigungen kostenlos oder gebührenpflichtig?
Antwort: Sie bezahlen für die von Ihnen gebuchten Dienstleistungen, die auch Ausfertigung von Dokumenten für visafreie Einreise mitzählen werden. Jede Reisefirma bestimmt den Wert dieser Leistungen selbständig.
Frage: Was braucht man für die Ausstellung dieses Dokuments?
Antwort: Man muss sich mit einer Anfrage an eine touristische Firma wenden, für sie alle notwendigen Angaben mitteilen, Verzeichnis von gebuchten Leistungen abstimmen und Kosten begleichen. Danach schickt diese touristische Firma alle geforderten Informationen an den Grenzdienst, und Ihnen das Dokument für die Vorweisung während der Grenzkontrolle bei der Einreise in die Republik Belarus. Zum Beispiel, in unserer Firma kann man die Buchung auf folgenden Seiten machen: auf Russisch, Englisch, und Polnisch. Zwecks Vermeidung eventueller Fehler wäre es wünschenswert zusammen mit der Buchung auch die Kopie der Paßseite mit dem Foto zuzuschicken.
Frage: Wie lange wird ein Erlaubnisschein für den Besuch vom visafreien Bereich “Brest-Grodno” in der Republik Belarus ausgefertigt?
Antwort: Nachdem Sie alle organisatorischen Fragen betreffend der Fahrt mit der touristischen Firma erledigt haben, übergibt diese Reisefirma alle Angaben an den Grenzdienst. Nach Ablauf von 24 Stunden nachdem der Grenzdienst diese Daten bekommen hatte, kann man die Grenzübergangsstelle betreten.
Frage: Braucht der Ausländer auf das Dokument des vorgegebenen Musters von der touristischen Firma zu warten oder kann er sofort zur Grenze fahren?
Antwort: Sie müssen das Dokument von der Reisefirma per E-Mail bekommen, es ausdrucken und dem Grenzdienst bei der Passkontrolle vorweisen.
Frage: Braucht man dieses Dokument bei sich haben, wenn man nach der Reise zurückfährt und die belorussiche Grenze überschreitet?
Antwort: Unbedingt. Man muss dieses Dokument während der ganzen Reise mithaben und den Kontrollbehörden auf ihre Anforderung vorlegen. Im Falle seines Verlustes können Sie es selbständig noch einmal ausdrucken oder sich an die touristische Firma wenden, die es Ihnen ausstellte.
Frage: Was darf man während der Reise besuchen?
Antwort: Das Territorium, das für den visafreien Besuch erlaubt ist. Die Grenzzone darf man nur beim Vorhandensein eines im voraus erledigten speziellen Ausweises besuchen.
Frage: Aus welchen Ländern dürfen die Touristen ohne Visum kommen?
Antwort: Die Touristen aus 73 Ländern entsprechend dem Verzeichnis. Die Einfahrt ist nur seitens Polens und Litauens durch die bestimmten Grenzübergangsstellen und durch die Flughäfen der Städte Brest und Grodno möglich.
Frage: Ist das Dokument für den visafreien Besuch von Belarus eine hundertprozentige Garantie für die Einreise in die Republik Belarus?
Antwort: Genauso, wie es bei der Einreise in die Schengen-Staaten ist, auch bei der Einreise in die Republik Belarus, wird die Endentscheidung über die Einreise von den Mitarbeitern des Grenzschutzdienstes getroffen. Und diese Entscheidung hängt nicht davon ab, ob der Tourist nach dem Visum oder nach dem Dokument für die visafreie Einreise kommt.
Frage: Gibt es irgendwelche Einschränkungen in Bezug auf Gültigkeitsdauer des Passes bei der Ausfertigung der visafreien Einreise nach Grodno?
Antwort: Laut Artikel 30 DES GESETZES DER REPUBLIK BELARUS vom 4. Januar 2010 № 105-3 "Über die Rechtslage der ausländischen Bürger und Staatenlosen in der Republik Belarus", soll die Gültigkeitsdauer des Dokumentes für die Ausreise nicht weniger als neunzig Tage bis zum Tag der vermuteten Ausreise des Ausländers aus der Republik Belarus sein.
Frage: Welche Gründe kan es noch geben um dem Ausländer die Einreise in die Republik Belarus zu verweigern?
Antwort: Dem Ausländer kann die Einreise in die Republik Belarus verweigert werden wenn:
- Der Ausländer an der Grenzübertrittsstelle die Regeln des Übergangs über die Staatsgrenze bzw. Zollregeln verletzt hat - bis zur Beseitigung dieses Verstoßes;
- Der Ausländer in der Republik Belarus oder in einem anderen Staat verurteilt wurde für die Begehung einer Straftat, die als strafbar laut dem Strafgesetzbuch der Republik Belarus anerkannt wird, und die Vorstrafe nicht getilgt bzw. nicht gelöscht worden ist;
- Der Ausländer während des Aufenthaltes in der Republik Belarus mit einer administrativen Geldstrafe belegt wurde, diese Strafe aber nicht bezahlt hat zur Frist, die durch Gesetzgebungsakten der Republik Belarus für Erfüllung der Verordnung über die Auferlegung einer Verwaltungsstrafe in Form der Geldstrafe bestimmt worden ist;
- Der Ausländer das Vorhandensein der Mittel nicht bestätigen kann, die für Deckung seiner Aufenthaltskosten in der Republik Belarus und der Ausreisekosten aus der Republik Belarus notwendig sind oder Bereitstellung solcher Mittel im Verfahren und in der Höhe, die vom Ministerrat der Republik Belarus vorgegeben sind, nicht zusichern kann;
- Der Aufenthalt des Ausländers in der Republik Belarus den Interessen der Staatssicherheit der Republik Belarus, öffentlicher Ordnung, dem Schutz der Sitten und Gesundheit der Bevölkerung, der Rechte und Freiheiten der Bürger der Republik Belarus und anderer Personen wiederspricht;
- Der Ausländer auf der Liste der Personen ist, deren Einreise in die Republik Belarus verboten oder unerwünscht ist.
Das volle Verzeichnis der Einreisebeschränkungen ist im Artikel 30 des Gesetzes der Republik Belarus vom 4. Januar 2010 № 105-3 "Über die Rechtslage der ausländischen Bürger und Staatenlosen in der Republik Belarus" niedergelegt.
Frage: Zu welchem Zweck darf ich nach diesem Dokument einreisen?
Antwort: Das Dokument gibt das Recht auf die Einreise mit dem touristischen Zweck. Wenn Sie aber mit anderen Zwecken einreisen, müssen Sie sich das Visum austellen lassen. Dabei gibt es Ausnahmen, zum Beispiel: der Busfahrer, der eine Touristengruppe ohne Visum zwecks touristischen Besuches vom visumhreien Bereich “Brest-Grodno” fährt, erfüllt Dienstpflichten, ist aber berechtigt, ohne Visum einzureisen.
Frage: Im Falle einer Einreise mit dem touristisch Zweck ist es obligatorisch, irgendwelche touristische Dienstleistungen zu bestellen?
Antwort: Die Tour gilt als touristisch wenn mindestens zwei touristische Dienstleistungen bestellt werden.
Frage: Und wenn ich in Grodno Bekannte habe und tatsächlich keine Verpflegung und Unterkunft brauche?
Antwort: Verpflegung und Unterkunft sind keine obligatorische Dienstleistungen. Sie kӧnnen bei den Bekannten übernachten, aber die anderen Dienstleistungen bestellen.
Frage: Was für Dienstleistungen können es sein?
Antwort: Jegliche, vom Museumsbesuch bis zur Verpflegung und Unterkunft.
Frage: Konkretisieren Sie bitte: ist es obligatorisch die Unterkunft zu buchen oder kann man sie selbständig bestellen, zum Beispiel, durch booking.com?
Antwort: Nicht obligatorisch. Die Unterkunft können Sie auch selbständig buchen. Sie sollen aber zwei beliebige touristische Dienstleistungen reservieren. Welche nämlich Sie brauchen – das können Sie mit der touristischen Firma vereinbaren.
Frage: Für wieviel Tage darf man einreisen?
Antwort: Bis zu 15 Tagen. Man darf auch für einen Tag ohne Unterkunft einreisen. Die Anzahl der Reisetage wird mit dem Reiseveranstalter vereinbart und in den Dokumenten angegeben.
Frage: Wenn es in meinem Einreisedokument 15 Tage des Aufenthaltes angegeben sind so darf ich nach Grodno mehrere Male innerhalb dieser Periode kommen?
Antwort: Nein, nach jedem Dokument, das von der touristischen Firma ausgestellt ist, kann man nur einmal einreisen.
Frage: Darf ich auf einmal mehrere Dokumente für die visafreie Einreise beschaffen und wie lange kann ich in Belarus bleiben?
Antwort: Es gibt keine Unterlagen, die die Anzahl der für den visafreien Besuch zum touristischen Zweck notwendigen Dokumente verbieten bzw. reglementieren. Die Hauptsache ist, dass der Zweck der Reiseder Tourismus ist. Allerdings soll die Dauer jedes Besuches nicht mehr als 15 Tage sein. Es gelten allgemeine Regeln, laut denen die Ausländer das Recht haben, auf dem Territorium der Republik Belarus bis zu 90 Tagen im Laufe des Jahres ohne Erhalten des Aufenthaltserlaubnisses zu bleiben.
Frage: Was darf man ohne Visum besuchen?
Antwort: Es hängt von der Ankunftsweise nach Belarus:
- Im Falle der Ankunft durch den Flughafen "Minsk" darf man das ganze Territorium die Republik Belarus innerhalb von 30 Kalendertagen besuchen.
- Beim Besuch des visumfreien Bereichs “Brest-Grodnol” dürfen die Individualtouristen besuchen:
- Region Grodno:
- Die Stadt Grodno;
- Grodnoer Bezirk;
- Bezirk Berestowitca
- Bezirk Voklowysk
- Bezirk Swislotsch
- Bezirk Stschutschin
- Bezirk Lida
- Bezirk Woronowo
- Region"Brest":
- Die Stadt Brest
- Brester Bezirk
- Bezirk Zhabinka
- Bezirk Kamieniez
- Bezirk Pruzhany
- Beim Besuch als Teil einer organisierten Gruppe von Touristen und wenn Sie die Route einer Touristenreise folgen:
- das gesamte Gebiet der Region Grodno
- das gesamte Gebiet der Region Brest
Frage: Gibt es auf den Fahrstraßen irgendwelche Kennzeichnungen der visafreien Gebiete?
Antwort: Beim Verlassen des Territoriums der visafreien Zone gibt es auf den Hauptautostraßen Warnzeichen über das Ende der visafreien Zone. Es ist verboten über die Grenzen der visafreien Zone hinauszufahren.
Frage: Durch welche Grenzübergangsstellen kann man einreisen?
Antwort: :Sie kӧnnen durch jede der folgenden Kontrollpunkte fahren:
- Autokontrollstellen:
- Bruzgi/Kuznica Bialostocka (Polen)
- Priwalka/Rajgardas (Litauen)
- Berestowica/Bobrowniki (Polen)
- Benjakoni/Schaltschininkay (Litauen)
- Brest/Terespol (Polen)
- Domatschewo/Slowatitschi (Polen)
- Pestschatka/Polowtzhy (Polen)
- Vereinfachte Kontrollstellen:
- Lesnaja/Rudawka (Polen)-saisonbedingt,Fußgӓngerpass, Wasserpass
- Privalka/Schwjandubre (Litauen)-saisonbedingt, Wasserpass
- Pererow/Belowezha (Polen) –ganzjӓhrig, Fußgӓngerpass
- Eisenbahnkontrollstellen:
- Brest/Terespol (Polen)
- Grodno/Kuznica Bialostocka (Polen)
- Kontrollstellen in den Flughӓfen:
- Flughafen “Brest”
- Flughafen “Grodno”
Frage: Wie arbeiten die genannten Grenzübergangsstellen?
Antwort: "Lesnaja"/"Rudawka" und "Priwalka"/"Schwjandubre" sind Wassergrenzübergangsstellen, sie arbeiten in der Zeit vom 01. Mai bis zum 30. September. Die Stelle des vereinfachten Grenzüberganges für Fußgänger Pererow/Belowezha arbeitet ganzjährig zu bestimmten Stunden.
Alle Automobilgrenzübergangsstellen arbeiten rund um die Uhr und täglich und die Eisenbahngrenzübergangsstellen laut dem Eisenbahnfahrplan.
Frage: Darf man seitens Polens einreisen und über Litauen ausreisen oder umgekehrt?
Antwort: Ja. Man kann nach Grodno aus Polen kommen, ein Paar Tage in Grodno verbringen und nach Litauen ausfahren.
Frage: Muss man die Grenze durch eine bestimmte Grenzübergangsstelle überqueren?
Antwort: Es ist erlaubt die Grenze durch jede der obengenannten Grenzübergangsstellen zu überqueren. Bei der Ausstellung der Dokumente braucht man die Grenzübergangsstelle nicht angeben und deshalb bestimmt man jede Reiseroute selbständig.
Frage: Ist es erlaubt aus Polen nach Grodno und nach Brest mit einem Zug zu kommen?
Antwort: Ja, in der neuen Erlassfassung ist die Anreise nach Grodno und Brest durch die Eisenbahngrenzübergangsstelle vorgesehen.
Frage: Darf man aus Warschau, Bialystok, Vilnius mit einem beliebigen Bus fahren?
Antwort: Man darf mit jedem Buss ankommen,der durch die obengenannten Grenzübergangsstellen fӓhrt.
Frage: Soll man die Migrationskarte ausfüllen, wenn man nach Belarus ohne Visum anreist?
Antwort: Nein. Ab März 2018 ist das Ausfüllen der Migrationskarte beim Besuch von Belarus aufgehoben.
Frage: Wenn man mit dem Fahrzeug kommt, das im Ausland zugelassen ist, soll es unbedingt der Eigentümer bei der Einreise an der Grenze und bei den Fahrten durch das Territorium der Republik Belarus fahren? Braucht man die Vollmacht haben, die das Recht auf die Führung des Fahrzeuges bestätigt?
Antwort: Es gibt keine Dokumente, die den Eigentümer zum Aufenthalt im Fahrzeg während des Grenzübergangs und bei der Bewegung durch Belarus verpflichten. Man braucht keine Vollmacht auf die Führung des Fahrzeuges haben. Zu berücksichtigen ist es aber, dass das Fahrzeug beim Grenzübergang vom Zolldienst aufgehalten werden kann für die Kontrolle ob es nicht entführt worden ist. In der Regel lösen die teueren und die neuen Autos ohne Eigentümer sowohl die vor kurzem umgeschrieben Autos die höchste Interesse aus.
Frage: Ist die Anmeldung in der Migrationsdienst nach der Ankunft in Grodno erforderlich?
Antwort: Die Anmeldung wird nur im Falle des Aufenthaltes auf dem Territorium der Republik Belarus innerhalb von mehr als 5 Tagen gefordert, mit Ausnahme der Sonntage, der staatlichen Feiertage und der Festtage, die vom Präsidenten der Republik Belarus als arbeitsfreie bestimmt und erklärt sind. Die Registrierung wird durch die Abteilungen der Migrationsdienste, und beim Aufenthalt die Hotels, die Kur- und Gesundheitsorganisationen, sowie Agrohöfe durchgeführt.
Es wird keine Registrierung bis zu 30 Tage für die Bürger von Litauen, Lettland und Estland gefordert.
Frage: Wieviel Geld soll der Ausländer bei der Einreise in die Republik Belarus für jeden Tag des Aufenthaltes mithaben?
Antwort: Laut "Der Aufenthaltsordnung der ausländischen Bürger und Staatenlosen in der Republik Belarus", sollen die Ausländer über die Geldsumme verfügen, die nicht weniger als 2 Basiswerte ausmacht (nach dem Stand vom 01.10.2019 sind es ca.23 Euro pro Tag).
Frage: Was ist noch für die Einreise erforderlich, außer dem Pass und dem Dokument, das den ausländischen Bürgern das Recht auf den Besuch der visafreien Territorien gibt?
Antwort: Vor der Fahrt soll man unbedingt den Vertrag über die Pflichtkrankenversicherung für jeden Einreisenden abschließen. Das kann man im voraus bei einer Versicherungsgesellschaft im eigegen Land machen oder in der Versicherungsgesellschaft an der Kontrollstelle. Bei der Autofahrt muss man zusätzlich “Grüne Karte” - Versicherung für das Fahrzeug mithaben.
Frage: Sind die Automobilstraßen in Belarus gebührenpflichtig?
Antwort: Einige Automobilstraßen in Belarus sind gebührenpflichtig und werden durch das BelToll - System bezahlt. Aber im Falle der Fahrt nach Grodno muß man durch das Dorf Korobtschizy fahren und diese Automobilstraße ist kostenlos. Bitte beachten! Der Abschnitt der M-6 Straße vom Dorf Strubka bis zum Dorf Koptöwka ist gebührenpflichtig!!! Vor der Fahrt legen Sie die Reiseroute unbedingt fest und prüfen Sie, ob diese Route nich über die gebührenpflichtigen Straßen geht.
Frage: Konkretisieren Sie bitte, auf welcher Automobilstraße kann man visafrei mit dem Fahrzeug nach Grodno kommen?
Antwort: Seitens Litauen ist es die Automobilstraße P-42: Kontrollpunkt "Priwalka" - Krynitschnaja – Gozha – Zariza – Grodno. Seitens Polen: Kontrollpunkt "Bruzgi" - Abfahrt von der Verkehrsstraße М-6 in der Gegend des Dorfes Bruzgi – Korobtschizy – Grodno.
Frage: Darf man den Hund, die Katze mit sich nehmen?
Antwort: Entsprechend der geltenden Gesetzgebung der Republik Belarus ist es für natürliche Personen erlaubt für den Zeitraum ihres vorübergehenden Aufenthaltes auf dem Territorium der Zollunion, Haustiere, einschließlich die für die Jagd, den Sport und Tourismus bestimmten Tiere, ohne Bezahlung von Zollgebühren und Steuern einzuführen. Die Einfuhr von Hunden und Katzen auf das Territorium der Republik Belarus ist für den individuellen Gebrauch in der Anzahl von nicht mehr als zwei Kӧpfe zugelassen.
Die natürliche Person, die ihr Haustier mitführt, das der Veterinärkontrolle und Zollanmeldung unterliegt, soll durch "den roten" Korridor (bei Vorhandensein des Doppelausgangssystems) einreisen und die Passagierzollerklärung in 2 Exemplaren ausfüllen. Ein Exemplar bleibt bei der Zollbehörde, und das zweite wird der natürlichen Person zurückgegeben.
Die Einfuhr der Tiere nach Belarus ist nur beim Vorhandensein von entsprechenden tierärztlichen und medizinischen Zeugnissen erlaubt. In erster Linie ist es das Zeugnis über die veterinäre Untersuchung, beglaubigt von der lokalen tierärztlichen Institution innerhalb von 5 Tagen vor der Abfahrt. Außerdem muss man die Dokumente vorlegen, die bestätigen, dass das Tier alle für die Auslandsreise notwendigen Impfungen bekommen hat. Die Liste der Impfungen kann man von den lokalen tierärztlichen Institutionen bekommen. Die Impfungen sollen nicht später als 2 Wochen vor der Abreise gemacht werden.
Frage: Ist die Laufzeit der Verordnung beschränkt?
Antwort: Die Laufzeit der Verordnung ist unbeschränkt.
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